Warum die Kontrolle von Behindertenparkplätzen auf Privatgrund so wichtig ist

Behindertenparkplätze – sie sind nicht nur eine praktische Erleichterung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch ein rechtlich geschützter Bereich, der dafür sorgen soll, dass Menschen, die auf diese speziellen Parkplätze angewiesen sind, sie auch nutzen können. Doch wie sieht es mit der Kontrolle solcher Parkplätze auf Privatgrund aus? Warum ist das so wichtig und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür?

Die Polizei kontrolliert private Behindertenparkplätze nicht. Wir von Parkotect hingegen schon.

Gemäss Art. 65 Abs. 5 der Signalisationsverordnung ist das Parken auf Behindertenparkplätzen nur Personen erlaubt, die entweder selbst gehbehindert sind oder eine gehbehinderte Person begleiten. Dies setzt den Besitz einer speziellen «Parkkarte für behinderte Personen“ nach Art. 20a Abs. 5 der Verkehrsregelnverordnung voraus, die deutlich sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht werden muss. Diese Karte wird nur Personen ausgestellt, die durch ein ärztliches Zeugnis eine erhebliche Gehbehinderung nachweisen können oder die Halter von Fahrzeugen sind, die regelmässig für den Transport von gehbehinderten Personen genutzt werden.

Parkkarte für Gehbehinderte Personen 

Parkkarte für Gehbehinderte Personen

Doch warum ist es so wichtig, dass diese Behindertenparkplätze kontrolliert werden, insbesondere auf Privatgrundstücken? 

Die Antwort liegt auf der Hand – um sicherzustellen, dass diese Parkplätze denjenigen zur Verfügung stehen, die sie wirklich benötigen. Oftmals werden Behindertenparkplätze von nichtberechtigten Personen genutzt, sei es aus Unwissenheit, Ignoranz oder schlichtweg Bequemlichkeit. Dies kann für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen äusserst frustrierend sein und im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie keine Parkmöglichkeit finden und dadurch wichtige Termine oder Arztbesuche verpassen.

Deshalb ist es wichtig, dass Eigentümer von Privatgrundstücken, auf denen sich Behindertenparkplätze befinden, Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass diese Parkplätze korrekt genutzt werden. Dies geschieht nicht nur im Interesse der betroffenen Personen, sondern auch im Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Personen, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen auf öffentlichem Grund parken, riskieren Bussgelder gemäss den Bestimmungen der Ordnungsbussenverordnung und können strafrechtlich belangt werden. Auf Privatgrund hat ein solches Verhalten ohne eine Kontrolle hingegen keine Konsequenzen.

Signalisation Behindertenparkplatz
Signalisation Behindertenparkplatz

Als Unternehmen, das sich der Überwachung und Kontrolle von Behindertenparkplätzen auf Privatgrund widmet, verstehen wir die Wichtigkeit dieser Massnahme. Wir bieten kostenlose Kontrollen an und stellen Verstossrechnungen (sogenannte Umtriebsentschädigungen) aus, um sicherzustellen, dass Behindertenparkplätze nur von berechtigten Personen genutzt werden. Denn letztendlich geht es darum, eine inklusive und barrierefreie Umgebung zu schaffen, in der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die gleichen Zugangsmöglichkeiten haben wie alle anderen auch.

Die Kontrolle von Behindertenparkplätzen auf Privatgrund mag zwar wie eine kleine Massnahme erscheinen, aber sie trägt zu einer grösseren gesellschaftlichen Verantwortung bei – der Schaffung einer Umgebung, die für alle zugänglich und fair ist. Indem wir sicherstellen, dass Behindertenparkplätze korrekt genutzt werden, tragen wir dazu bei, die Lebensqualität und die Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern.

Professionelle Durchsetzung

Parkotect bietet kostenlose Dienste zur umfassenden Parkplatzkontrolle von Behindertenparkplätzen und allem was dazu gehört an, um sicherzustellen, dass Personen, welche auf Behindertenparkplätze angewiesen sind, diese auch effektiv nutzen können. Kontaktieren Sie Parkotect jetzt für einen unverbindlichen Kennenlern-Termin

 

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