Wer bezahlt den Abschleppdienst, wenn ich einen Falschparker von meinen Privatgrund abschleppen lassen muss? Wie kann ich den Falschparker zur Kasse bitten?
Wann ist Abschleppen legitim und wann nicht?
Zuerst müssen wir klären, wann abschleppen legitimiert ist und wann nicht.
Die Antwort ist einfach. Solange man dinglich Berechtigter am Privatgrund ist und ein widerrechtlich parkiertes Fahrzeug darauf hat, ist abschleppen immer legitim. Laut schweizerischem Zivilgesetzbuch Art. 926 ff., darf man sich nämlich wehren und die Störung beseitigen, sobald jemand seinen Grund und Boden in verbotener Eigenmacht besetzt. Hier finden Sie ein informatives Factsheet der Kantonspolizei Zürich zum Thema Abschleppen auf Privatgrund.
Wo ist der Haken?
Der haken liegt darin, dass man sich beim beauftragten Abschleppdienst als Auftraggeber konstituiert. Somit hat man in erster Linie für die Kosten aufzukommen. Diese können teilweise sehr hoch sein. Will man diese beim Verursacher einfordern, bleibt einem meistens nur der Zivilweg. Will man dann den «Falschparker» belangen, muss man ein Gerichtsverfahren anstrengen, für welches man einen Kostenvorschuss zu leisten hat und dessen Ausgang offen bleibt. Das Gericht könnte nämlich zum Schluss kommen, dass das Abschleppen nicht verhältnismässig war, womit der Auftraggeber auf den Kosten sitzen bliebe.
Wie kann ich als Betroffener Umgehen, dass ich den Abschleppdienst selbst bezahlen muss?
Beauftragen Sie Parkotect mit der Parkplatzkontrolle. Wir haben mit unseren Partnerabschleppdiensten Zessionsvereinbarungen getroffen. Wird uns ein Auftrag gegeben, sind wir der Auftraggeber des Abschleppdienstes, womit wir auch das volle Kostenrisiko tragen. Sie können unbesorgt Ihr Problem zu unserem machen. Wir haben aber auch mildere Methoden als das Abschleppen, welche genauso wirksam bei der Abwehr von Falschparkern sind. Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie auch schon Erfahrungen rund ums Thema Abschleppen gemacht?
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Verfasst von: Deron – Leiter Kundendienst bei Parkotect